Mehr als 15.000 Datensätze wurden ausgewertet – Die Ergebnisse können sich sehen lassen
Durch das „Cannabis als Medizin“-Gesetz wird die ärztliche Verordnung medizinischer Cannabis-Präparate erleichtert. Detaillierte Informationen zum medizinischen Gebrauch von Cannabis sollte eine parallel verkaufende Begleiterhebung liefern. Die Ergebnisse liegen jetzt vor.
Was bringt eine Begleiterhebung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte?
Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist am 10. März 2017 in Kraft getreten. Bezeichnet wird als „Cannabis als Medizin“-Gesetz und es soll den Einsatz von Cannabis-Arzneimitteln als Therapiemöglichkeit bei Patienten mit schweren Erkrankungen regeln.
Bei der Begleiterhebung handelt es sich um keine Studie im eigentlichen Sinn. Klinische Studien nach internationalen wissenschaftlichen Standards sind notwendig, um die Sicherheit und Wirksamkeit von Cannabis-Arzneimitteln zu belegen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führte über einen Zeitraum von fünf Jahren eine Begleiterhebung durch, um Auswirkungen der gesetzlich geregelten Verordnungsfähigkeit von Cannabis-Arzneimittel zu erhalten. Ärzte waren daher verpflichtet, wenn sie ein Rezept für Cannabis-Arzneimittel auf Krankenkassenkosten ausstellten, Details über die Therapie anonym an die Behörde zu übermitteln. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sollen die Ergebnisse es ermöglichen, über die Regelungen zur Kostenerstattung der Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln neu zu entscheiden. Beim G-BA handelt es sich um das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Hier werden Richtlinien festgelegt, welche medizinischen Leistungen in Anspruch genommen werden können. Des Weiteren liefert die Sammlung der Daten Erkenntnisse über den Gebrauch von medizinischem Cannabis.
Welche Daten wurden für die Begleiterhebung übermittelt?
Das BfArM sammelt über einen Zeitraum von fünf Jahren alle Daten zur Therapie mit medizinischem Cannabis. Dazu wurden Fälle untersucht, mit einer Therapie von mindestens einem Jahr, welche auch nicht abgebrochen wurden. An die Behörde wurden so mehr als 21.000 Datensätze übermittelt, die insbesondere Informationen zu Therapie, Diagnose, Dosierung und Nebenwirkungen enthielten.
Bei den übermittelten Datensätzen handelt es sich um Behandlungen mit Cannabisblüten, Cannabisextrakten, Sativex, Nabilon und Dronabinol. In allen Fällen wurde die Kostenübernahme zur Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigt.
Welche Schlüsse lässt die Begleiterhebung durch das BfArM zu?
Schmerz ist die mit Abstand am häufigsten genannte Hauptdiagnose. Aufgrund chronischer Schmerzen unterschiedlicher Art und Entstehung wurden mehr als ¾ aller Patienten und Patientinnen im Rahmen der Begleiterhebung mit Cannabis-Arzneimitteln behandelt.
Die Zahl der gemeldeten Fälle ist mit rund 21.000 gering und dies, obwohl die Ärzte zur Übermittlung der Daten gesetzlich verpflichtet wurden. Nur 16.809 vollständig ausgefüllte Datensätze wurden für die Auswertung des Berichts herangezogen.
Gemäß der Begleiterhebung verwendeten nur 67 % der Erkrankten mit einem Rezept für medizinische Cannabisblüten diese zur Behandlung der Schmerzen. Mit etwa 89 % ist der Anteil der Schmerzpatienten bei der Verordnung von Extrakten höher.
Die Anwendung von Cannabisblüten bei krankhaft erhöhtem Muskeltonus (Spastik) unterschiedlicher Ursachen stellt die zweithäufigste Diagnose. Außerdem werden Cannabisblüten bei ADHS, bei entzündlichen Darmerkrankungen oder Tic-Störungen wie zum Beispiel dem Tourette-Syndrom häufiger angewandt als andere Cannabis-Arzneimittel. Die hohe Anwendungsquote von Cannabisblüten bei Multipler Sklerose (MS) ist ebenfalls ausfällig.
Die übermittelten Daten an das BfArM zeigen deutlich, dass Patienten und Patientinnen, die mit Cannabis-Arzneimitteln behandelt werden, im Schnitt 57 Jahre alt sind. Die Mehrzahl davon ist weiblich. Dies ist bei allen Cannabis-Arzneimitteln zu verzeichnen.
Personen, die nur mit Cannabisblüten behandelt werden, sind im Schnitt 45,5 Jahre alt. Zwei Drittel der übermittelten Fälle sind hier männlich. Erkrankte, die mit den Cannabisblüten behandelt wurden, haben den Therapieerfolg grundsätzlich höher bewertet, brechen die Therapie seltener ab und haben seltener Nebenwirkungen.
Nach Angaben der deutschen Tageszeitung Handelsblatt wurde bis Ende 2020 bei den gesetzlichen Krankenversicherungen Barmer, AOK und Techniker Krankenkasse rund 70.000 Anträge auf Bewilligung einer Cannabis-Therapie gestellt. Etwa 2/3 davon wurden genehmigt.
Mehr als die Hälfte der Mediziner (52,5 %), welche Daten an das BfArM übermittelt haben, waren Narkoseärzte. Der Rest teilte sich wie folgt auf: 15 % Allgemeinmediziner, 12,7 % Neurologen, 8,4 % Internisten sowie 4 % Fachärzte aus physikalischer und rehabilitativer Medizin. Im Zusammenhang mit einer Palliativbehandlung aller gemeldeten Fälle standen 37,8 %.
Fazit
Zwischen dem 30.03.2017 und dem 31.03.2024 erfolgte die erwähnte Datenerhebung. Als zentrale Indikation für eine Therapie mit medizinischem Cannabis wurden Schmerzen zugrunde gelegt. Etwa 70 % der Betroffenen berichteten in der Folge von einer Verbesserung ihrer Lebensqualität. In der Zwischenzeit wurden auch in Deutschland klinische Studien zur Wirksamkeit gestartet. Wesentliches Ziel der Studien ist es, sowohl die Wirkung als auch die Sicherheit von Cannabis-Arzneimitteln genauer zu untersuchen und in der Folge zu belegen. Bei der Datenerhebung wurden Patienten, welche privat versichert sind sowie Erkrankte, bei denen der Kostenübernahmeantrag von der zuständigen Krankenkasse abgelehnt wurde, nicht berücksichtigt.

Alessandro
Alessandro ist ein Experte auf dem Gebiet des medizinischen Cannabis und dessen Wirkung. Für die Blütenapotheke schreibt er Beiträge rund um das Thema Cannabis.